Nachgefragt: Grundsteuer

Wir haben uns vorgenommen in regelmäßigen Abständen Themen, die Markkleeberger bewegen (könnten), aufzugreifen. Die Grundsteuerreform ist zweifellos so ein Punkt.

Dazu findet man im Internet viel. Aber haben wir immer Lust, Zeit aufzuwenden und ganze Abhandlungen zu lesen und zu verstehen? Die Grundsteuererklärung abzugeben, war schon aufreibend genug und nun?

Wir versuchen eine Positionierung auf eine einfache, knackige Art und Weise.

Bislang wird die Grundsteuer in Sachsen und in allen anderen östlichen Bundesländern auf Basis der Einheitswerte von 1935 ermittelt (in den westlichen Bundesländern nach den Werten von 1964). Das führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt, entschied das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 und gab auf,

  • bis zum 31. Dezember 2019 neue gesetzliche Grundlagen zu verabschieden.
  • Dann haben die Finanzämter fünf Jahre Zeit, um neue Einheitswerte (Steuermessbetrag) festzusetzen. Dieser Prozess ist im Gange, denn entsprechende Bescheide werden an die Eigentümer verschickt.
  • Spätestens Ende 2024 müssen die Kommunen den neuen Grundsteuer-Hebesatz bestimmen und auf dieser Grundlage die neuen Grundsteuerbescheide – für die sog. Grundsteuer B erlassen und an alle Eigentümer zu versenden.

 

Der neue Steuermessbetrag differenziert zwischen den Nutzungen. Die meisten von uns interessiert der für bebaute Grundstücke.

Und nun weiter?

Alle Kommunen, so auch Markkleeberg, sind angehalten, die neue Grundsteuer aufkommensneutral festzusetzen. Das bedeutet, dass die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2025 nicht höher sein sollten als im Vorjahr. Und genau das legt die Stadt fest mit dem Grundsteuer-Hebesatz.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebungsprognose erstellt (https://www.smf.sachsen.de/hebesatzprognose-2025.html). Verbindlich ist diese nicht. Danach dürfte der Hebesatz für Markkleeberg zwischen 270 – 305 % liegen, wenn für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform gesorgt werden soll. Derzeit beträgt er für Markkleeberg 420 %.  Eine Anpassung ist also in jedem Fall erforderlich. Das letzte Wort dazu allerdings hat der neu gewählte Stadtrat.

Deshalb haben wir die Parteien im Vorfeld zu Kommunalwahl zu deren Position befragt. Die Vertreter der SPD, CDU und der Grünen in Markkleeberg haben klar Stellung bezogen und sich einhellig dafür ausgesprochen, dass die Grundsteuerreform keine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben soll.

Der Bürgerverein Markkleeberg begrüßt diese klaren Aussagen und wird die Parteien weiterhin aktiv begleiten, um sicherzustellen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gewahrt bleiben.

 

BürgerVerein.Markkleeberg. e.V.

Ligusterring 32

04416 Markkleeberg

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